Außerordentlicher Urlaubstag – wann können Sie ihn beanspruchen
März 9, 202608:49Außerordentlicher Urlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit aufgrund außergewöhnlicher persönlicher Umstände, wie im Arbeitsbeziehungsgesetz (ZDR-1, Artikel 165) definiert.
Die häufigsten Gründe für außerordentlichen Urlaub:
- eigene Hochzeit,
- Tod des Ehepartners, Lebenspartners oder Kindes, einschließlich adoptierter Kinder,
- Tod der Eltern oder des Ehepartners eines Elternteils oder Adoptivelternteils,
- ein schwerer Unfall, der den Arbeitnehmer betrifft,
- Begleitung eines Kindes, das Erstklässler ist, an dessen erstem Schultag.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens einen Tag außerordentlichen Urlaub für diese Ereignisse und auf maximal sieben Arbeitstage in einem Kalenderjahr, sofern ein Tarifvertrag keine längere Dauer vorsieht.
Begleitung eines Erstklässlers: Beide Elternteile können am ersten Schultag des Kindes einen Tag Urlaub nehmen, nach Vorlage eines Nachweises (Einschulungsbescheinigung).
Umzug: Ein Umzug ist nicht automatisch ein berechtigter Grund für außerordentlichen Urlaub, aber der Arbeitgeber kann zusätzliche bezahlte Tage in einer internen Regelung oder einem Tarifvertrag gewähren.
Falls Sie zusätzliche Tage benötigen, können Sie unbezahlten Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dieser ist jedoch gesetzlich nicht garantiert.
